Hausordnung

Wenn Ihr Kind nicht am r.-k. Religionsunterricht teilnimmt, erhalten Sie eine Verständigung über die betroffenen Stunden.

Ihr Kind wird in dieser Zeit im Unterricht beaufsichtigt, nimmt aber nicht daran teil. Es darf währenddessen Hausübungen erledigen, sich für den Unterricht vorbereiten, Vokabeln wiederholen,...

Falls es sich um eine Randstunde handeln sollte, gibt es keine Aufsicht. Der Unterricht für Ihr Kind beginnt später oder endet an diesem Tag früher.

Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur innerhalb der ersten fünf Schultage erfolgen.